Von 1709 bis 1735 führte Daniel Wright d.Ä. sein Londoner Geschäft in der Nähe der Brook Street, ab 1729 unter dem Namen The Golden Bass Violin, und setzte sich 1735 zur Ruhe. Sein Sohn Daniel Wright d.J. leitete ab 1730 ein eigenes Geschäft unter dem vom Vater übernommenen Namen The Golden Bass Violin. 1734 änderte dieser den Geschäftsnamen um in The Violin and the Flute. Nach der Geschäftsaufgabe um 1740 übernahm der Musikalienhändler und Herausgeber John Johnson die Druckplatten der Wrights und gründete auf dieser Basis sein eigenes Geschäft. Die Wrights publizierten gemeinsam mit dem Verleger und Musikalienhändler namens Thomas Wright, vermutlich ein Verwandter, von 1732 bis 1734 zahlreiche Musikdrucke. Vater und Sohn Wright waren in ihrer Zeit durchaus umstritten. J. Hawkins beschreibt Daniel Wright d.Ä. als jemanden who never printed any thing that he did not steal (Hawkins 1776, S. 884). Während sich die Wrights in unserer Zeit der systematischen Musikpiraterie schuldig gemacht hätten, war das unautorisierte Nachdrucken in ihrer Zeit nicht illegal. Sie gingen sogar soweit, Werke anderer Verleger wie etwa die von John Walsh unter dem originalen oder einem ähnlichen Titel abzudrucken. Daniel Wright d.Ä. publizierte 1733 ohne Erlaubnis eine...