I. Zur Terminologie a). Improvisation bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch unvermutetes, unvorbereitetes, im lat. Wortsinne (adjektivisch improvisus, adverbial ex improviso) unvorhergesehenes Handeln, genauer: eine Handlung (u. U. auch das Ergebnis einer Handlung), die in wesentlichen Aspekten als unvorhergesehen (eventuell auch unvorhersehbar, lat. improvisibilis) erscheint – und zwar nicht nur für die von der Handlung betroffene(n) Person(en), sondern auch für die handelnde(n) Person(en). b). Im engeren Wortsinn bezieht sich der Begriff »unvorhergesehen« auf sichtbare und/oder an visuell geprägten Vorerwartungen meßbare Handlungen. Im Zusammenhang der Musik bezieht sich der Aspekt des Unvorhergesehenen, wenn er im engeren Sinne definiert wird, auf das Fehlen einer schriftlichen Vorlage, wie sie in der abendländischen Musiktradition als Substrat der Komposition vorausgesetzt wird. In diesem engeren Sinne ließe sich der Begriff Improvisation nicht auf weite Bereiche der außereuropäischen Musik, der Popularmusik, des Jazz und der Kunstmusik des 20. Jh. (insb. der Elektroakustischen Musik) beziehen. c). Musikalische Improvisation im engeren Sinne unterscheidet sich von in traditioneller Notenschrift fixierter Komposition dadurch, daß mindestens ein in deren Notationssystem primärer Parameter (d.h. Tonordnung oder Zeitordnung, die jeweils von...