I. Terminologie Als Bühnenmusik wird im weitesten Sinne jede Art von Musik bezeichnet, die in Verbindung mit der Aufführung eines Bühnenwerkes erklingt. Im theater- und musikwissenschaftlichen Schrifttum des 20. Jh. wird Bühnenmusik vielfach als Oberbegriff für die Musik im Sprechtheater – Schauspielouvertüre, Zwischenaktmusik, Schlußmusik und Inzidenzmusik – und somit als Synonym für Schauspielmusik verwendet; in Analogie zum Oberbegriff Bühnenwerk wird der Begriff bisweilen aber auch ganz allgemein auf die Musik der Oper, der Operette, des Musicals und des Balletts übertragen. Im engeren Sinne ist Bühnenmusik im Sprechtheater die Bezeichnung für die im Zusammenhang mit dem Bühnengeschehen als Bestandteil der äußeren oder Ausdruck der inneren Handlung aufgeführte Musik, d.h. eine der verschiedenen Arten der Schauspielmusik. Diese Art der Schauspielmusik wird auch als Inzidenzmusik (lat. incidere, einfallen) bezeichnet und umfaßt u.a. Lieder, Ständchen, Signale, Märsche und Tanzmusik. Sie kann entweder bereits durch die Regieanweisungen des Dichters gefordert (z.B. Shakespeare, A Midsummer Night’s Dream; Goethe, Faust) oder freier Bestandteil der Inszenierung im Regietheater sein. In der Oper, in der Operette, im Musical und im Ballett be­zeichnet man als Bühnenmusik die szenisch motivierte und im...