I. Allgemeine Begriffsbestimmung Der Begriff der Klausel bzw. der clausula (ital. clausula, frz. clausule, engl. close; lat. claudere = (ab-)schließen, einschließen, begrenzen) ist ein der lateinischen Rhetorik entlehnter Terminus technicus, der als musikalischer Begriff im Mittelalter bereits unterschiedliche Bedeutungen besaß (Schlußabschnitt eines Gesangs, musikalischer Abschnitt allgemein, Ambitus einer Tonart, Intervall, formelhafte Schlußbildung insbesondere im mehrstimmigen Satz; vgl. S. Schmalzriedt 1974). Von diesen Bedeutungen interessiert für die ersten Kapitel die der formelhaften Schlußbildung im mehrstimmigen Satz. (Für andere Bedeutungen sei auf die Artikel →Discantus, →Notre Dame, →Organum verwiesen.) Kadenz bzw. ital. cadenza (frz. cadence, engl. cadence) leitet sich ab von lat. cadentia, dem Partizip Neutrum Plural zu lat. cadere (fallen, stürzen, enden, auslauten). Als solches findet man das Wort in der lateinischen Rhetorik. Im Musikschrifttum seit ca. 1300 wird das Partizip zum Substantiv Femininum Singular umgedeutet, taucht aber erst Ende des 15. Jh. als Terminus der musikalischen Schlußbildung auf. Der Zeitpunkt, an dem cadentia diese spezifisch musikalische Bedeutung erhält, fällt zusammen mit der Entstehung...