I. Zum Terminus Bearbeitung nennt man allgemein den Umgang mit einer (insb. mit einer schriftlich niedergelegten und veröffentlichten) Vorlage, der diese abwandeln, sie ergänzen, fertigstellen, rekonstruieren, verbessern, dekomponieren, neukomponieren, nachdichten oder ihr eine andere klangliche Façon leihen, sie einem anderen Genre oder Zweck anpassen kann; oft treten mehrere dieser Bearbeitungsformen gemeinsam auf. In ihrer qualitativen Veränderung nicht festlegbar, kann eine Bearbeitung die Vorlage ausdünnen oder anreichern, verfeinern oder vergröbern usw.; sie kann Neugestaltung oder eher aus-, auch umgestaltendes Handwerk sein. Ferner umfaßt der Terminus andere Arten der Arbeit an einer Vorlage, sie auszuarbeiten, umzuarbeiten, zu überarbeiten, anderes in sie oder sie in anderes einzuarbeiten, sogar sie zu verarbeiten. Diese sind zwar als Produkte der Tätigkeit des – im umfassenden Sinne – Bearbeitens anzusprechen, ohne daß sie aber das zugehörige Substantiv Bearbeitung im Titel oder Untertitel, gewissermaßen als Bezeichnung eines gegenüber der Kompos. defizitären kreativen Status, trügen oder tragen könnten: Eine zweite Fassung kann zwar entstanden sein, indem der Komp. die erste um- oder überarbeitete, Var. zu einem Thema gelten ebenfalls als dessen Bearbeitung, aber wenn das Thema der Var. vom Komp. selbst stammt, kommt ihnen nicht der Status einer Bearbeitung i.e.S. zu; sie gelten als...